Bei der IHK Koblenz habe ich die Prüfung über die Sachkenntnis im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln nach §50 des Arzneimittelgesetzes bestanden.
Die Prüfungsanforderungen ergeben sich aus § 4 der Verordnung über den Nachweis der Sachkenntnis im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln.
In der Prüfung ist festzustellen, ob der Teilnehmer
- das Sortiment freiverkäuflicher Arzneimittel übersieht,
- die in freiverkäuflichen Arzneimitteln üblicherweise verwendeten Pflanzen und Chemikalien sowie die Darreichungsformen kennt,
- offensichtlich verwechselte, verfälschte oder verdorbene freiverkäufliche Arzneimittel erkennt,
- freiverkäufliche Arzneimittel ordnungsgemäß, insbesondere unter Berücksichtigung der Lagertemperatur und des Verfalldatums, lagern kann,
- über die für das ordnungsgemäße Abfüllen,
- die mit dem unsachgemäßen Umgang mit freiverkäuflichen Arzneimitteln verbundenen Gefahren kennt,
- die für freiverkäufliche Arzneimittel geltenden Vorschriften des Arzneimittelrechts und des Rechts der Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens kennt.
Schwerpunkte der offenen Aufgaben (s. Nr. 7) ist das Erkennen von Drogen, die Benennung des Hauptinhaltsstoffes sowie des Hauptanwendungsgebietes. Die Kenntnis über folgende Pflanzendrogen können in der Sachkundeprüfung geprüft werden:
- Anisfrüchte, Arnikablüten
- Bärentraubenblätter, Baldrianwurzel, Birkenblätter, Brennnesselkraut
- Eibischwurzel, Eichenrinde, Enzianwurzel
- Fenchelfrüchte, Flohsamen
- Gewürznelken
- Hagebutten, Heidelbeeren, Holunderblüten, Hopfenzapfen
- Kamillenblüten, Kümmelfrüchte, Kürbissamen
- Lavendelblüten, Leinsamen, Lindenblüten, Löwenzahnkraut
- Malvenblüten, Melissenblätter, Mistelkraut
- Pfefferminzblätter, Primelwurzel
- Ringelblumenblüten, Rosmarinblätter
- Salbeiblätter, Schachtelhalmkraut, Schafgarbenkraut, Spitzwegerichkraut, Süßholzwurzel
- Tausendgüldenkraut, Thymiankraut
- Weißdornblätter mit Blüten, Wermutkraut