Bei der IHK Koblenz habe ich die Prüfung über die Sachkenntnis im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln nach §50 des Arzneimittelgesetzes bestanden.

Die Prüfungsanforderungen ergeben sich aus § 4 der Verordnung über den Nachweis der Sachkenntnis im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln.
In der Prüfung ist festzustellen, ob der Teilnehmer
Schwerpunkte der offenen Aufgaben (s. Nr. 7) ist das Erkennen von Drogen, die Benennung des Hauptinhaltsstoffes sowie des Hauptanwendungsgebietes. Die Kenntnis über folgende Pflanzendrogen können in der Sachkundeprüfung geprüft werden: