Sachkenntnis zu frei verkäuflichen Arzneimitteln: Prüfung bestanden

Bei der IHK Koblenz habe ich die Prüfung über die Sachkenntnis im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln nach §50 des Arzneimittelgesetzes bestanden. Die Prüfungsanforderungen ergeben sich aus § 4 der Verordnung über den Nachweis der Sachkenntnis im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln. In der Prüfung ist festzustellen, ob der Teilnehmer das Sortiment freiverkäuflicher Arzneimittel übersieht, die in freiverkäuflichen Arzneimitteln […]